Pädagogisches Konzept
Stärke statt Macht: das pädagogische Konzept der Neuen Autorität von Haim Omer[1]
Das traditionelle Autoritätsverständnis baut auf Verboten und Sanktionen auf und ist in unserer modernen Gesellschaft nicht mehr passend und auch nicht mehr wirkungsvoll. Ohne Autorität der Erziehungspersonen geht es allerdings auch nicht, das weiß jeder, der mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat. Die Neue Autorität fördert Eigenverantwortung, Empathie, Urteils- und Kritikfähigkeit der uns anvertrauten Heranwachsenden. Dieser lernfördernde Ansatz entspricht unserem Verständnis einer modernen Pädagogik.
Durch Präsenz, wachsame Sorge, Beharrlichkeit und durch die Zusammenarbeit im Team und mit den Eltern wird die Autorität der einzelnen Erziehungspersonen gestärkt. Dies beugt Resignation und Erschöpfung vor, sowohl bei Lehrkräften als auch bei Eltern, und kommt zuallererst unseren Schülern und Schülerinnen zugute.
Zehn Lehrerinnen und Lehrer des Carl-von-Linde Gymnasiums haben sich auf den Weg gemacht, die pädagogische Arbeit an unserer Schule weiterzuentwickeln. Bei unseren 14-tägigen Sitzungen beschäftigen wir uns sehr praxisorientiert z.B. mit konstruktiven Schüler-Lehrer-Gesprächen sowie Elterngesprächen. Wir entwickeln und erproben neue, wirkungsvolle Maßnahmen, die bei Regelverstößen eingesetzt werden können.
Das Konzept „Neue Autorität“ hat sich an anderen Schularten schon seit vielen Jahren bewährt, beispielsweise an der Grundschule an der Sutt.
Unsere Arbeit dient dem Ziel, ein wohlwollendes Miteinander zu schaffen, das den Kindern und Jugendlichen an unserer Schule einen guten Rahmen bietet, in dem sie sich frei entfalten können und dennoch Schutz, Orientierung, Führung und Begleitung erfahren.
Den Auftakt bildete ein Workshop zum Thema „Umgang mit herausforderndem Verhalten – eine Einführung in die Grundlagen der Neuen Autorität“, der als Schulinterne Fortbildung am 29. 11. 2023 in unserem Haus mit über 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfand. Der Workshop wurde von Herrn Christian Frey, Diplompädagoge und Sonderschulkonrektor an der Albert-Schweitzer-Schule Sonthofen, durchgeführt.
Tanja Neumaier
[1] Omer, H., & Haller, R. (2019) Raus aus der Ohnmacht. Das Konzept Neue Autorität für die schulische Praxis. Göttingen: Vanhoek & Ruprecht
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind im BayEUG Art. 86 - 88 sowie in der GSO §39(2) geregelt.
Eine Mitteilung an die Eltern erfolgt in der Regel, um auf auffällige Entwicklungen in Bezug auf den Leistungsstand, das Arbeitsverhalten oder das allgemeine Verhalten des Kindes hinzuweisen. In diesem Zusammenhang kann auch eine Nacharbeit angeordnet werden (v. a. aufgrund nicht hinreichender Beteiligung im Unterricht sowie fehlender Hausaufgaben oder Unterrichtsmaterialien). Nacharbeiten finden an unserer Schule immer am Montag zwischen 15.00 Uhr und 16.30 Uhr statt. Über Grund, konkreten Termin und Dauer einer Nacharbeit werden die Erziehungsberechtigten schriftlich in Form einer Mitteilung informiert.
Eine Lehrkraft kann einen schriftlichen Verweis als Reaktion auf ein Fehlverhalten eines Schülers oder einer Schülerin ausstellen, z. B. bei unangemessenem Verhalten gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern oder Lehrkräften, Missachtung von Anweisungen und Regeln oder Sachbeschädigung.
An unserer Schule legen wir im Rahmen der „Sozialen Schule“ und des Konzepts der „Neuen Autorität“ besonderen Wert auf die Förderung der Eigenverantwortung sowie der Urteils- und Kritikfähigkeit unserer Schülerinnen und Schüler. Wir möchten diese daher dabei unterstützen, unangemessenes Verhalten selbstständig zu reflektieren und so aus Fehlern zu lernen und um sich weiterzuentwickeln. Daher zählt zu den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auch ein sogenannter Reflexionsbogen, der in der Regel zusammen mit einem Hinweis oder Verweis erteilt wird. Dieser dient u. a. dazu, das Gespräch mit Lehrkräften, Eltern und Betroffenen zu suchen, das eigene Verhalten zu hinterfragen und begründet zu erklären sowie eine geeignete Form der Wiedergutmachung für ein Fehlverhalten zu finden.
Je nach Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens stehen der Schule weitere Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen laut BayEUG Art. 86 zu Verfügung, über die der Schulleiter bzw. die Lehrerkonferenz entscheiden.