Informationen zum musischen Zweig
Allgemeine Informationen
Das Musische Gymnasium (Musische Ausbildungsrichtung/Musischer Zweig; abgekürzt MuG) ist ideal für Kinder, die eine besondere Freude am Erlernen und Spielen eines Instruments haben und sich gerne mit musischen und künstlerischen Elementen beschäftigen, d.h. ein musikalisch-musisches Grundtalent haben. Die Note im Fach Musik oder ein anderer geeigneter Nachweis ist deshalb ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme in das Musische Gymnasium.
Die Stundentafel des musischen Gymnasiums, also die in den einzelnen Fächern in den jeweiligen Jahrgangsstufen zu unterrichtenden Stunden, unterscheidet sich zunächst (5. - 7. Jahrgangsstufe) kaum von der Stundentafel für die anderen Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums, außer dass Musik ab der 5. Jahrgangsstufe Kernfach und Unterricht in einem Instrument verpflichtend ist. Schülerinnen und Schüler des MuG erhalten wöchentlich 45 Minuten Instrumentalunterricht in einer Zweier- oder Dreiergruppe. Die dritte Sportstunde, die im MuG erst in der Mittelstufe vorgesehen ist, kann bereits in der Unterstufe (wie bei den übrigen Zweigen) eingeplant werden. Diese dritte Sportstunde fällt dann in der Mittelstufe weg. Von dieser Möglichkeit machen wir (wie die meisten MuG) aus organisatorischen Gründen Gebrauch.
Die Fremdsprachenfolgen sind
- Latein (5. Jgst.) – Englisch (6. Jgst.) oder
- Englisch (5. Jgst.) – Latein (6. Jgst.)
Während im Sprachlichen bzw. im Humanistischen Gymnasium ab der 8. Jahrgangsstufe die dritte Fremdsprache hinzukommt, liegt das „Profil“ des Musischen Gymnasiums ab der 8. Jahrgangsstufe im musischen Bereich (Musik und Kunst).
Die Anmeldung zum Musischen Zweig des Carl-von-Linde-Gymnasiums erfolgt im Rahmen der regulären Einschreibung. Dabei ist auch das zu erlernende Instrument anzugeben.
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu unserer Musiklehrkraft Herrn Brennich auf, damit er Sie in allen Fragen rund um den musischen Zweig persönlich beraten kann. Herr Brennich ist unter folgender e-mail-Adresse zu erreichen: bch@cvl-kempten.de
Bis zum Ende der 7. Jahrgangsstufe ist ein Zweigwechsel vom MuG in eine andere Ausbildungsrichtung unserer Schule oder auch umgekehrt unter bestimmten Voraussetzungen möglich, allerdings jeweils nur zum Schuljahresende für das folgende Schuljahr.
Instrumentalunterricht
Die Beherrschung eines Instruments ist nicht Voraussetzung für die Aufnahme in den musischen Zweig, aber alle Schülerinnen und Schüler müssen (spätestens ab der Aufnahme in den Musischen Zweig) ein Instrument erlernen.
Das Erlernen eines Instruments fördert nicht nur die Intelligenz, wie zahlreiche Studien beweisen. In Orchester, Bigband oder Musikkapellen ausgeübt, bringt die Musik auch unvergessliche kameradschaftliche Erlebnisse und stärkt die Fähigkeit, im Team gemeinsam Aufgaben zu lösen. Regelmäßiges geschultes Singen erweitert die persönliche Ausdrucksfähigkeit und ist nach medizinischen Untersuchungen gesundheitsfördernd.
Ab der 5. Jahrgangsstufe belegen die Schülerinnen und Schüler Unterricht in einem Instrument. Möglich sind gängige Instrumente (Orchesterinstrumente, siehe Liste). Der Unterricht wird entweder durch Lehrkräfte der Schule selbst oder in enger Kooperation mit der Sing- und Musikschule Kempten angeboten. Auch ein Privatunterricht ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gerne beraten die Musiklehrkräfte über Möglichkeiten, ein Instrument zunächst auszuleihen.
Bitte beachten Sie: Die Schule kann Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Instrument nur im Rahmen der vorhandenen Lehrerkapazitäten zulassen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schule in der Regel nur für solche Instrumente, die über einen längeren Zeitraum von einer größeren Anzahl von Schülern gewählt werden, Instrumentalunterricht anbieten kann. Die Wahl eines bestimmten Instruments begründet keinen Anspruch auf kostenlosen Unterricht in diesem Instrument.
Eine Befreiung vom (schulischen) Instrumentalunterricht ist möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler besonders qualifizierten außerschulischen Instrumentalunterricht erhält (Privatunterricht).
Die Bewertung und Benotung der Schülerleistungen im Instrumentalunterricht erfolgt ausschließlich durch die Musiklehrkräfte des Gymnasiums.
„Es geht um Freude und emotionalen Gleichklang, um Rhythmus und Gemeinsamkeit, um Singen und Spielen. Aktive Beschäftigung mit Musik tut gut! Also auf geht’s: a one, a two, a one-two-three-four ...“
(aus: „Musik im Kopf” von Prof. M. Spitzer)
FAQ Musischer Zweig
Die Antworten zu den folgenden Fragen dienen der Information interessierter Schülerinnen, Schülern und Eltern. Wir hoffen, dass Sie sich hierdurch einen Überblick über die Besonderheiten des musischen Zweigs verschaffen können. Wenn Sie sich über die juristischen Grundlagen des musischen Zweigs informieren möchten, finden Sie die entsprechenden Gesetzestexte in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO
Was bedeutet musischer Zweig?
Der musische Zweig ist eine von sechs Ausbildungsrichtungen an den bayerischen Gymnasien. An unserer Schule kann man zwischen dem musischen, dem sprachlichen und dem humanistischen Zweig wählen. Die Zweigwahl betrifft die 5. – 11. Jahrgangsstufe. Aktuell gibt es in Bayern 56 Gymnasien, die ab der 5. Klasse den musischen Zweig anbieten.
Was sind die Kennzeichen des musischen Zweigs?
Die Kinder des musischen Zweigs erhalten einen intensiveren Kontakt mit dem Fach Musik. Ab der 5. Klasse lernen sie ein Instrument ihrer Wahl. Ab der 8. Klasse wird das musisch-künstlerische Profil im Vergleich zu den anderen Ausbildungszweigen mit einer zusätzlichen Stunde Kunstunterricht und einer zusätzlichen Stunde Musikunterricht gestärkt.
Kann der musische Zweig auch in Kombination mit zwei modernen Fremdsprachen gewählt werden?
Nein. Schülerinnen und Schüler des musischen Zweigs lernen stets die Sprachen Englisch und Latein. Diese Regelung betrifft ausnahmslos alle musischen Gymnasien in Bayern. An unserer Schule können die Schülerinnen und Schüler wählen, mit welcher der beiden Sprachen sie in der 5. Klasse beginnen möchten.
Muss man im musischen Zweig auch Abitur in Musik machen?
Nein. Die Zweigwahl betrifft nur die 5. – 11. Jahrgangsstufe. Die Wahl der Fächer für die Oberstufe erfolgt in einer separaten Wahl im Laufe der 11. Jahrgangsstufe. Die Schülerinnen und Schüler können sich dann zwischen Kunst und Musik entscheiden, wobei das gewählte Fach Abiturprüfungsfach sein kann, aber nicht muss.
Welches Instrument kann man als Pflichtinstrument am musischen Gymnasium wählen?
Im Prinzip sind alle Instrumente, die in einem Orchester vorkommen und die man an einer Musikhochschule studieren kann, am musischen Gymnasium wählbar. Folgende Instrumente sind an unserer Schule ab der 5. Klasse zugelassen:
Streicherbereich:
Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
Bläserbereich:
Querflöte, Blockflöte (Sopran und Alt), Oboe, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Waldhorn, Tenorhorn
Tasteninstrumente:
Klavier
Zupfinstrumente:
Klassische Gitarre, Harfe
Schlagwerk:
Perkussion (z. B. Drumset, kleine Trommel,… Es muss auf jeden Fall auch ein Mallet-Instrument gespielt werden.)
Im Einzelfall können auch andere Instrumente gewählt werden. Bitte fragen Sie einfach bei den Musiklehrern nach!
Die Fächer Gesang (statt eines Musikinstruments), Keyboard und Ukulele sind nicht zugelassen.
Haben die Schülerinnen und Schüler des musischen Zweigs mehr Unterrichtsstunden?
Nein. Im Laufe der Jahrgangsstufen 5 – 11 haben die Kinder aller Zweige gleich viele Unterrichtsstunden. Die Verteilung der Unterrichtsstunden variiert jedoch minimal. So haben die Fünftklässler des musischen Zweigs insgesamt 31 Wochenstunden, da der Instrumentalunterricht als eine Wochenstunde zählt. Die Fünftklässler des sprachlichen Zweigs haben nur 30 Wochenstunden. Dafür haben die Achtklässler des musischen Zweigs eine Wochenstunde weniger als die Achtklässler des sprachlichen Zweigs.
Kostet der musische Zweig die Eltern zusätzlich Geld?
Der Bayerische Staat unterstützt die instrumentale Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler, sofern sie im Rahmen der Kooperation mit der Sing- und Musikschule Kempten oder direkt am CvL stattfindet. Privater Instrumentalunterricht kann leider nicht unterstützt werden. Ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung existiert nicht.
Der Instrumentalunterricht findet – je nach Leistungsstand der Schülerinnen oder des Schülers – entweder in Kleingruppen (2er bzw. 3er Gruppe) für die Dauer von 45 Minuten statt oder als Einzelunterricht, mit entsprechend verkürzter Dauer. Wenn ein Kind Einzelunterricht in Kooperation mit der Sing- und Musikschule erhält, dann ist der vom Staat finanzierte Anteil einer Unterrichtsstunde entsprechend kürzer. Wenn man mehr Unterricht erhalten möchte – was durchaus sinnvoll sein kann – dann muss die zusätzliche Unterrichtszeit privat finanziert werden.
Gibt es Voraussetzungen für den musischen Zweig?
Für den Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 des musischen Zweigs werden keine instrumentalen Fertigkeiten und kein musiktheoretisches Wissen vorausgesetzt, wohl aber Freude und Begabung im musischen Bereich. Es können sich also auch Schülerinnen oder Schüler, die noch kein Instrument spielen, für den musischen Zweig anmelden.
Bei Unsicherheiten, z. B. auch hinsichtlich einer nicht so guten Musiknote im Übertrittszeugnis oder anderen Fragen, helfen die Musiklehrkräfte in einem Beratungsgespräch gerne weiter.
Auch beim musischen Zweig gilt: Um den Zweig erfolgreich zu absolvieren ist eine gewisse Ernsthaftigkeit und Übekonstanz erforderlich. Kinder und Eltern sollen sich also bewusst sein, dass das Erlernen eines Instruments nur gelingt, wenn regelmäßig geübt wird und die Übe-Tipps des Instrumentallehrers auch beim häuslichen Üben umgesetzt werden.
Kann man den Zweig wechseln?
Bis zum Ende der 7. Klasse können Kinder des musischen Zweigs auf Antrag der Eltern und nach Genehmigung des Antrags durch die Schulleitung in den sprachlichen Zweig umsteigen, da die 3. Fremdsprache im sprachlichen Gymnasium erst hier beginnt.
Umgekehrt kann ein Kind in den musischen Zweig nur „aufspringen“, wenn es über vergleichbare instrumentale und musiktheoretische Fertigkeiten verfügt wie ein Kind, das in der 5. Klasse im musischen Zweig begonnen hat.
Ist ein Instrumentenwechsel möglich?
Ja, ein Wechsel des Instruments ist prinzipiell möglich. Allerdings müssen Kenntnisse auf dem entsprechenden Instrument vorliegen, die je nach Jahrgangsstufe denjenigen seit Jahrgangsstufe 5 auf dem Instrument Unterrichteten entsprechen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird der Musiklehrer kontaktiert, der dann die weiteren Schritte einleitet.
Muss eine Schülerin oder ein Schüler des musischen Zweigs ein oder zwei Instrumente spielen?
Im musischen Zweig lernt man grundsätzlich ein Instrument. Ein Zweitinstrument ist nicht erforderlich. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler ein zweites Instrument erlernen möchte, muss dies privat finanziert werden. Jedoch empfehlen wir vor dem Beginn eines zweiten Instruments die Rücksprache mit der Instrumentallehrkraft des Erstinstruments.