Allgemeine Informationen

Das Musische Gymnasium (Musische Ausbildungs­richtung/Musischer Zweig; abgekürzt MuG) ist ideal für Kinder, die eine besondere Freude am Erlernen und Spielen eines Instruments haben und sich gerne mit musischen und künst­lerischen Elementen beschäftigen, d.h. ein musikalisch-musisches Grundtalent haben. Die Note im Fach Musik oder ein anderer geeigneter Nachweis ist deshalb ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme in das Musische Gymnasium.

Die Stundentafel des musischen Gymnasiums, also die in den einzelnen Fächern in den jewei­ligen Jahrgangs­stufen zu unterrichtenden Stunden, unterscheidet sich zunächst (5. - 7. Jahrgangs­stufe) kaum von der Stunden­tafel für die anderen Ausbildungs­richtungen des Gymnasiums, außer dass Musik ab der 5. Jahrgangs­stufe Kernfach und Unterricht in einem Instrument verpflichtend ist. Schüler­innen und Schüler des MuG erhalten wöchent­lich 45 Minuten Instrumental­unterricht in einer Zweier- oder Dreier­gruppe. Die dritte Sportstunde, die im MuG erst in der Mittelstufe vorge­sehen ist, kann bereits in der Unter­stufe (wie bei den übrigen Zweigen) eingeplant werden. Diese dritte Sport­stunde fällt dann in der Mittelstufe weg. Von dieser Möglich­keit machen wir (wie die meisten MuG) aus organisa­torischen Gründen Gebrauch.

Die Fremdsprachenfolgen sind

  • Latein (5. Jgst.) – Englisch (6. Jgst.) oder 
  • Englisch (5. Jgst.) – Latein (6. Jgst.)

Während im Sprachlichen bzw. im Humanistischen Gymnasium ab der 8. Jahrgangs­stufe die dritte Fremd­sprache hinzukommt, liegt das „Profil“ des Musischen Gymnasiums ab der 8. Jahrgangs­stufe im musischen Bereich (Musik und Kunst). 

Die Anmeldung zum Musischen Zweig des Carl-von-Linde-Gymnasiums erfolgt im Rahmen der regulären Ein­schreibung. Dabei ist auch das zu erlernende Instrument anzu­geben. 

Bitte nehmen Sie früh­zeitig Kontakt zu unserer Musik­lehr­kraft Herrn Brennich auf, damit er Sie in allen Fragen rund um den musischen Zweig persön­lich beraten kann. Herr Brennich ist unter folgen­der e-mail-Adresse zu erreichen: bch@cvl-kempten.de

 

Bis zum Ende der 7. Jahrgangs­stufe ist ein Zweig­wechsel vom MuG in eine andere Ausbildungs­richtung unserer Schule oder auch umgekehrt unter bestimm­ten Voraus­setzungen möglich, allerdings jeweils nur zum Schul­jahres­ende für das folgende Schuljahr.

 

Instrumentalunterricht

Die Beherrschung eines Instruments ist nicht Voraus­setzung für die Aufnahme in den musischen Zweig, aber alle Schülerinnen und Schüler müssen (spätestens ab der Auf­nahme in den Musischen Zweig) ein Instrument erlernen. 

Das Erlernen eines Instruments fördert nicht nur die Intelligenz, wie zahl­reiche Studien beweisen. In Orchester, Bigband oder Musik­kapellen ausgeübt, bringt die Musik auch unver­gessliche kamerad­schaft­liche Erleb­nisse und stärkt die Fähigkeit, im Team gemein­sam Aufgaben zu lösen. Regel­mäßiges geschultes Singen erweitert die persön­liche Ausdrucks­fähigkeit und ist nach medizi­nischen Unter­suchungen gesund­heits­fördernd.

Ab der 5. Jahrgangs­stufe belegen die Schüler­innen und Schüler Unter­richt in einem Instrument. Möglich sind gängige Instrumente (Orchester­instrumente, siehe Liste). Der Unterricht wird entweder durch Lehrkräfte der Schule selbst oder in enger Kooperation mit der Sing- und Musikschule Kempten angeboten. Auch ein Privat­unterricht ist unter bestimmten Voraus­setzungen möglich. Gerne beraten die Musik­lehrkräfte über Möglich­keiten, ein Instrument zunächst auszuleihen.

Bitte beachten Sie: Die Schule kann Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Instrument nur im Rahmen der vorhandenen Lehrer­kapazitäten zulassen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schule in der Regel nur für solche Instrumente, die über einen längeren Zeitraum von einer größeren Anzahl von Schülern gewählt werden, Instrumental­unterricht anbieten kann. Die Wahl eines bestimmten Instruments begründet keinen Anspruch auf kosten­losen Unterricht in diesem Instrument.

Eine Befreiung vom (schulischen) Instrumental­unterricht ist möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler besonders qualifizierten außer­schulischen Instrumental­unterricht erhält (Privatunterricht).

Die Bewertung und Benotung der Schüler­leistungen im Instrumental­unterricht erfolgt ausschließlich durch die Musik­lehrkräfte des Gymnasiums.

„Es geht um Freude und emotionalen Gleichklang, um Rhythmus und Gemeinsamkeit, um Singen und Spielen. Aktive Beschäftigung mit Musik tut gut! Also auf geht’s: a one, a two, a one-two-three-four ...“ 

(aus: „Musik im Kopf” von Prof. M. Spitzer)

 

 

FAQ Musischer Zweig

Die Antworten zu den folgenden Fragen dienen der Information interessierter Schüler_innen und Eltern. Wir hoffen, dass Sie sich hierdurch einen Überblick über die Besonderheiten des musischen Zweigs verschaffen können. Wenn Sie sich über die juristischen Grundlagen des musischen Zweigs informieren möchten, finden Sie die entsprechenden Gesetzestexte in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO

 

Was bedeutet musischer Zweig?
Der musische Zweig ist eine von sechs Ausbildungsrichtungen an den bayerischen Gymnasien. An unserer Schule kann man zwischen dem musischen, dem sprachlichen und dem humanistischen Zweig wählen. Die Zweigwahl betrifft die 5. – 11. Jahrgangsstufe. Aktuell gibt es in Bayern 56 Gymnasien, die ab der 5. Klasse den musischen Zweig anbieten.

 

Was sind die Kennzeichen des musischen Zweigs?
Die Kinder des musischen Zweigs erhalten einen intensiveren Kontakt mit dem Fach Musik. Ab der 5. Klasse lernen sie ein Instrument ihrer Wahl. Ab der 8. Klasse wird das musisch-künstlerische Profil im Vergleich zu den anderen Ausbildungszweigen mit einer zusätzlichen Stunde Kunstunterricht und einer zusätzlichen Stunde Musikunterricht gestärkt.

 

Kann der musische Zweig auch in Kombination mit zwei modernen Fremdsprachen gewählt werden?
Nein. Schüler_innen des musischen Zweigs lernen stets die Sprachen Englisch und Latein. Diese Regelung betrifft ausnahmslos alle musischen Gymnasien in Bayern. An unserer Schule können die Schüler_innen wählen, mit welcher der beiden Sprachen sie in der 5. Klasse beginnen möchten.

 

Muss man im musischen Zweig auch Abitur in Musik machen?
Nein. Die Zweigwahl betrifft nur die 5. – 11. Jahrgangsstufe. Die Wahl der Fächer für die Oberstufe erfolgt in einer separaten Wahl im Laufe der 11. Jahrgangsstufe. Die Schüler_innen können sich dann zwischen Kunst und Musik entscheiden, wobei das gewählte Fach Abiturprüfungsfach sein kann, aber nicht muss.

 

Welches Instrument kann man als Pflichtinstrument am musischen Gymnasium wählen?
Im Prinzip sind alle Instrumente, die in einem Orchester vorkommen und die man an einer Musikhochschule studieren kann, am musischen Gymnasium wählbar. Folgende Instrumente sind an unserer Schule ab der 5. Klasse zugelassen:

Streicherbereich:
Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass

Bläserbereich:
Querflöte, Blockflöte (Sopran und Alt), Oboe, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Waldhorn, Tenorhorn

Tasteninstrumente:
Klavier

Zupfinstrumente:
Klassische Gitarre, Harfe

Schlagwerk:
Perkussion (z. B. Drumset, kleine Trommel,… Es muss auf jeden Fall auch ein Mallet-Instrument gespielt werden.)

Im Einzelfall können auch andere Instrumente gewählt werden. Bitte fragen Sie einfach bei den Musiklehrern nach!
Die Fächer Gesang (statt eines Musikinstruments), Keyboard und Ukulele sind nicht zugelassen.

 

Haben die Schüler_innen des musischen Zweigs mehr Unterrichtsstunden?
Nein. Im Laufe der Jahrgangsstufen 5 – 11 haben die Schüler_innen aller Zweige gleich viele Unterrichtsstunden. Die Verteilung der Unterrichtsstunden variiert jedoch minimal. So haben die Fünftklässler des musischen Zweigs insgesamt 31 Wochenstunden, da der Instrumentalunterricht als eine Wochenstunde zählt. Die Fünftklässler des sprachlichen Zweigs haben nur 30 Wochenstunden. Dafür haben die Achtklässler des musischen Zweigs eine Wochenstunde weniger als die Achtklässler des sprachlichen Zweigs.

 

Kostet der musische Zweig die Eltern zusätzlich Geld?
Der Bayerische Staat unterstützt die instrumentale Ausbildung unserer Schüler_innen, sofern sie im Rahmen der Kooperation mit der Sing- und Musikschule Kempten oder direkt am CvL stattfindet. Privater Instrumentalunterricht kann leider nicht unterstützt werden. Ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung existiert nicht.
Der Instrumentalunterricht findet – je nach Leistungsstand der Schüler_innen – entweder in Kleingruppen (2er bzw. 3er Gruppe) für die Dauer von 45 Minuten statt oder als Einzelunterricht, mit entsprechend verkürzter Dauer. Wenn ein_e Schüler_in Einzelunterricht in Kooperation mit der Sing- und Musikschule erhält, dann ist der vom Staat finanzierte Anteil einer Unterrichtsstunde entsprechend kürzer. Wenn ein_e Schüler_in mehr Unterricht erhalten möchte – was durchaus sinnvoll sein kann – dann muss die zusätzliche Unterrichtszeit privat finanziert werden.

 

Gibt es Voraussetzungen für den musischen Zweig?
Für den Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 des musischen Zweigs werden keine instrumentalen Fertigkeiten und kein musiktheoretisches Wissen vorausgesetzt, wohl aber Freude und Begabung im musischen Bereich. Es können sich also auch Schüler_innen, die noch kein Instrument spielen, für den musischen Zweig anmelden.
Bei Unsicherheiten, z. B. auch hinsichtlich einer nicht so guten Musiknote im Übertrittszeugnis oder anderen Fragen, helfen die Musiklehrkräfte in einem Beratungsgespräch gerne weiter.
Auch beim musischen Zweig gilt: Um den Zweig erfolgreich zu absolvieren ist eine gewisse Ernsthaftigkeit und Übekonstanz erforderlich. Die Schüler_innen und Eltern sollen sich also bewusst sein, dass das Erlernen eines Instruments nur gelingt, wenn die Schüler_innen regelmäßig üben und die Übe-Tipps ihres Instrumentallehrers auch beim häuslichen Üben umsetzen.

 

Kann man den Zweig wechseln?
Bis zum Ende der 7. Klasse können Kinder des musischen Zweigs auf Antrag der Eltern und nach Genehmigung des Antrags durch die Schulleitung in den sprachlichen Zweig umsteigen, da die 3. Fremdsprache im sprachlichen Gymnasium erst hier beginnt.
Umgekehrt kann ein Kind in den musischen Zweig nur „aufspringen“, wenn es vergleichbare instrumentale und musiktheoretische Fertigkeiten mit denen eines Schülers, der in der 5. Klasse im musischen Zweig begonnen hat, verfügt.

 

Ist ein Instrumentenwechsel möglich?
Ja, ein Wechsel des Instruments ist prinzipiell möglich. Allerdings müssen Kenntnisse auf dem entsprechenden Instrument vorliegen, die je nach Jahrgangsstufe denjenigen seit Jahrgangsstufe 5 auf dem Instrument Unterrichteten entsprechen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird der Musiklehrer kontaktiert, der dann die weiteren Schritte einleitet.

 

Muss ein_e Schüler_in des musischen Zweigs ein oder zwei Instrumente spielen?
Im musischen Zweig lernt jede_r Schüler_in EIN Instrument. Ein Zweitinstrument ist nicht erforderlich. Wenn ein_e Schüler_in ein zweites Instrument erlernen möchte, muss dies privat finanziert werden. Jedoch empfehlen wir vor dem Beginn eines zweiten Instruments die Rücksprache mit der Instrumentallehrkraft des Erstinstruments. Diese kann helfen einzuschätzen, ob die/der Schüler_in geeignet ist, ein zweites Instrument zu erlernen, da das Erstinstrument mit Blick auf die häusliche Übung nicht vernachlässigt werden sollte. Begabte Schüler_innen können durch das Spielen eines Zweitinstruments sehr positive Transfereffekte erzielen.