Schülerbeförderung

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 haben einen Anspruch auf kostenfreie Beförderung, wenn sie mehr als 3 km von der Schule entfernt wohnen.

Bitte den entsprechenden Erfassungsbogen ausfüllen und ausdrucken.

Nähere Auskünfte gibt es unter den folgenden beiden Links oder bei den jeweiligen Verkehrsunternehmer.

 

Ab der Jahrgansstufe 11:

Schülerinnen und Schüler, die im neuen Schuljahr die 11. Klassen besuchen, haben nur dann einen Anspruch auf kostenfreie Beförderung:

  • wenn im Monat August vor Schulbeginn für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezogen wird,

  • oder Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII), oder Arbeitslosengeld II nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) besteht,

  • oder eine dauernde Behinderung des Schülers (Schwerbehindertenausweis G-H) vorliegt.

Den Erfassungsbogen reichen Sie bitte zusammen mit aktueller Kindergeldbestätigung im August beim entsprechenden Landratsamt ein.

Für Schüler, die weiterhin mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren, bieten die Unternehmer/Bahn das günstige Umwelt-Abo an. Den Antrag reichen Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 10.08. bei den Unternehmern (Bus oder Bahn) ein.