Hausordnung

Allgemeine Regelungen

  • Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel, insbesondere die zur Verfügung gestellten Bücher sind pfleglich zu behandeln. Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Beschädigungen sind Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zu Schadenersatz verpflichtet.
  • Jede Schülerin / jeder Schüler ist für die Sauberkeit im Klassenzimmer, im Schulhaus und im Freigelände mitverantwortlich. Die aufgestellten Abfallbehälter sind nach ihrem Verwendungszweck zu nutzen. 
  • Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich zu melden. Über schulfremde Personen, die sich verdächtig verhalten, soll die Schulleitung informiert werden.
  • Fundgegenstände sind abzugeben.
  • Für Verlust und Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  • Rauchen und Alkoholgenuss sind in der gesamten Schulanlage nicht gestattet.
  • Handys und elektronische Speichergeräte (z.B. MP3-Player) müssen im Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ausgeschaltet sein.
  • Herumtoben im Schulhaus und Schneeballwerfen auf dem Schulgelände sind aus Sicherheitsgründen zu unterlassen.
  • Fahrräder sind ausschließlich im Fahrradkeller abzustellen. Aus Sicherheitsgründen muss im Fahrradkeller das Fahrrad geschoben werden. 
  • Motorroller und Motorräder dürfen nur auf der entsprechend markierten Fläche abgestellt werden.
  • Der Parkplatz ist für Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und Kocheltern reserviert. 
  • Bei Feueralarm sind die im Alarmplan festgelegten Anweisungen zu beachten.

 

 

Aufenthalt im Schulbereich und in den Unterrichtsräumen

  • Das Schulgebäude ist an Schultagen von 7:00 - 17:30 Uhr geöffnet.
  • Grundsätzlich dürfen erst nach dem 1. Gong (07.35 Uhr) die Flure vor den Klassenzimmern und die oberen Stockwerke betreten werden. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich spätestens um 7.40 Uhr in die Unterrichtsräume.
  • Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, so meldet dies eine Schülerin oder ein Schüler im Sekretariat.
  • Am Ende des Unterrichts und zu Beginn der Pause sind die Fenster zu schließen, das Licht auszumachen und die Tafel zu reinigen. Aus Sicherheitsgründen werden die Räume abgesperrt.
  • Die Sonderregelungen für einzelne Räume (siehe Anschlag in diesen Räumen) sind einzuhalten.
  • Fachräume dürfen nur in Anwesenheit einer Fachlehrkraft betreten werden.
  • Stühle und Tische dürfen nicht ins Freie gebracht werden.
  • In den Sporthallen dürfen nur Sportschuhe mit hellen Sohlen getragen werden.
  • Auf dem Hartplatz zwischen den Sporthallen darf nicht Fußball gespielt werden.
  • Im gesamten Schulbereich sollen nur bruchsichere Trinkgefäße verwendet werden.
  • Während der Pause ist der Aufenthalt in den Klassenzimmern und in den oberen Stockwerken grundsätzlich nicht gestattet.
  • Während der Vormittags-Pause und in Freistunden ist das Verlassen des Schulgeländes nur Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 11 und 12 erlaubt.

 

Gegenseitige Rücksichtnahme ist unabdingbare Voraussetzung für das Zusammenleben in einer Schulgemeinschaft und für die Sicherheit aller Schulangehörigen. Den sich daraus ergebenden Zielen dient nicht nur diese Hausordnung, sondern auch unsere Schulverfassung als Grundlage unserer Gemeinschaft.